F�r unterschiedliche Personenkreise sind drei Brandschutzordnungen A, B und C vorgesehen.
Brandschutzordnung A
gilt für jeden, der sich in einem Geb�ude aufhält, ganz gleich, ob er dort wohnt, besch?ftigt ist oder nur vorübergehend anwesend ist.
Brandschutzordnung B
enthält für Personen, die im Geb�ude wohnen oder dort besch?ftigt sind, zus�tzliche Hinweise zur Verh�tung von Bränden.
Brandschutzordnung C
ist haupts�chlich für Personen gedacht, die spezielle Brandschutzaufgaben haben. Das sind in erster Linie Brandschutzbeauftragte, aber auch Personen mit Ordnungsfunktionen, Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsingenieure.
Im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zust�ndigen Beh�rde kann je nach Art, Nutzung und Gr��e der baulichen Anlage auf das Erstellen der Teile B und/oder C verzichtet werden.
Die Regeln für das Erstellen der Brandschutzordnungen A, B und C sind in der Norm DIN 14096-1 bis 3: 2000-01 festgelegt.