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Brandschutzordnungen

F�r unterschiedliche Personenkreise sind drei Brandschutzordnungen A, B und C vorgesehen.

 

Brandschutzordnung A

gilt für jeden, der sich in einem Geb�ude aufhält, ganz gleich, ob er dort wohnt, besch?ftigt ist oder nur vorübergehend anwesend ist.

 

Brandschutzordnung B

enthält für Personen, die im Geb�ude wohnen oder dort besch?ftigt sind, zus�tzliche Hinweise zur Verh�tung von Bränden.

 

Brandschutzordnung C

ist haupts�chlich für Personen gedacht, die spezielle Brandschutzaufgaben haben. Das sind in erster Linie Brandschutzbeauftragte, aber auch Personen mit Ordnungsfunktionen, Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsingenieure.

 

Im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zust�ndigen Beh�rde kann je nach Art, Nutzung und Gr��e der baulichen Anlage auf das Erstellen der Teile B und/oder C verzichtet werden.

 

Die Regeln für das Erstellen der Brandschutzordnungen A, B und C sind in der Norm DIN 14096-1 bis 3: 2000-01 festgelegt.

 

 





  Brandschutzordnung.pdf