Der Brandschutzbeauftragte ist eine vom Arbeitgeber bestellte Person, um diesen in Fragen des Brandschutzes zu unterstützen und zu beraten. So kann der Arbeitgeber seiner Verantwortung für den Brandschutz (� 3 ArbSchG, � 618 Abs. 1 BGB, � 62 Abs. 1 HGB) nachkommen und Aufgaben, die er selbst nicht wahrnehmen kann, an eine geeignete Person delegieren � den Brandschutzbeauftragten.
Typische Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind beispielsweise das Aufstellen bzw. Aktualisieren der Brandschutzordnungen, die überwachung der Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen im Betrieb und die Beseitigung von brandschutztechnischen M�ngeln.
Ma�gebliche Organisationen, insbesondere die Vereinigung zur F?rderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb), empfehlen in ihren Richtlinien (z. B. vfdb-Richtlinie �Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten�) für viele Einrichtungen aus Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbereichen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.
In den vfdb-Richtlinien wird nach Brandgefahren und durchschnittlich anwesenden Personen unterschieden. Bei der individuellen Pr�miengestaltung einer Feuerversicherung können organisatorische Brandschutzma�nahmen (z. B. Rauchverbot, Schwei�erlaubnis, Brandschutzkontrollen etc.) sowie die Bestellung eines qualifizierten Brandschutzbeauftragten eine positive Bewertung finden. Neben den Empfehlungen gibt es auch gesetzliche Forderungen, die die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vorschreiben, z. B. für Industriebauten, Krankenh�user und Verkaufsst�tten.
Beispielsweise f�hrt der VdS (http://www.vds.de/fachservice/weiterbildung/seminars.php?fnum=74&seminar=205) gemeinsam mit der vfdb nach dem Ausbildungsmodell der CFPA Europe (europ�ischer Zusammenschluss von nationalen Brandschutzorganisationen) Lehrg�nge zum Brandschutzbeauftragten durch.