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Ihr Heiz?ltank ist eine sensible Sache � unser Haftpflichtschutz eine sichere.


Ge�nderte Pr�frichtlinien für oberirdische Tanks!

Heiz?l ist ein bew�hrter und h�ufig verwendeter Energietr�ger. Heiz?l ist aber auch ein wassergef�hrdender Stoff.

Heiz?lverbraucheranlagen m�ssen daher hohen Sicherheitsanspr�chen gen�gen und unterliegen neben dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit der Anlagenverordnung (VAwS) unter bestimmten Voraussetzungen auch der Pr�fpflicht durch einen Sachverst�ndigen.

 

 

 



Wer haftet im Schadenfall?

Als Inhaber oder Betreiber haften Sie für Umweltsch�den, die durch Ihre Heiz?ltankanlage verursacht wurden:

Sie haften für Sch?den durch Boden- und Gew�sserverunreinigung an fremdem Eigentum auch ohne eigenes
Verschulden.
Sie tragen die Sanierungskosten
Sie können sich strafbar machen.

Die Folgen eines Schadens können für Sie mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden sein.



Bauliche Anforderungen

Oberirdische Tankanlagen

Doppelwandige Tanks mit Leckanzeigeger�t (Sicherheitstanks)
Kunststoff-Batterie- oder -Systemtanks im Auffangraum
Glasfaserverst�rkter Kunststofftank (GFK-Tank) auf fl�ssigkeitsdichter Bodenfl�che ohne Ablauf
Standortgefertigte Stahltanks (kellergeschwei�te Tanks) im Auffangraum
Sicherheitseinrichtungen wie überf�llsicherung (Grenzwertgeber) und Leckanzeigeger�t benötigen eine Bauartzulassung, der Einbau darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen.

Unterirdische Tankanlagen

Doppelwandige Tanks mit Leckanzeigeger�t, Grenzwertgeber als Sicherheitseinrichtung. Der Einbau darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen.
Domsch�chte m�ssen fl�ssigkeitsdicht ausgef�hrt und gegen das Eindringen
von Niederschlagswasser geschützt sowie unfallsicher abgedeckt sein.


Anzeigepflicht

Das Einbauen, Aufstellen, Betreiben sowie das wesentliche �ndern der Anlage oder ihre Wiederinbetriebnahme nach vorübergehender Stilllegung sind der Unteren Wasserbeh�rde des Kreises/der kreisfreien Stadt anzuzeigen.

Ab einem Lagervolumen von mehr als 5.000 Litern ist eine Baugenehmigung erforderlich.

 

Pflichten des Betreibers

Gesetzliche Pr�f- und überwachungsvorschriften sorgen für ein hohes Ma� an

Sicherheit bei der Heiz?llagerung. Als Betreiber einer Heiz?lanlage sind Sie für den technisch einwandfreien Zustand und die ordnungsgemäße Funktion Ihres Heiz?ltanks verantwortlich.





Pr�fpflichten

Durch die Neufassung der gesetzlichen Vorschriften VAwS � Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergef�hrdenden Stoffen und über Fachbetriebe NRW 2004 � haben sich die Pr�fpflichten von Heiz?lbehältern

versch�rft.

Ab einem Rauminhalt von mehr als 1.000 Litern ist eine oberirdisch � auch in Kellerr�umen � aufgestellte Heiz?ltankanlage einer einmaligen Sachverst�ndigenpr�fung vor Inbetriebnahme zu unterziehen.

Oberirdische Heiz?ltanks mit mehr als 10.000 Litern (fr�her 40.000 Liter) m�ssen bis sp�testens zum 31.12.2006 durch einen Sachverst�ndigen gepr�ft werden. Nachfolgend wiederholen sich die Pr�fungen alle 5 Jahre.








Vorbeugender Brandschutz

F�r eine Heiz?llagerung ab 5.000 Liter gelten versch�rfte Anforderungen an den Brandschutz (feuerbest�ndige Abtrennung, feuerhemmende T?ren).
Gute Bel�ftung des Raumes.
Kennzeichnung des Raumes mit �Heiz?llagerung � Zutritt für Unbefugte verboten�.
Wir empfehlen, einen Feuerlöscher (Brandklasse ABC, mind. 6 kg) bereitzustellen.


Ihr Beitrag zum Umweltschutz

Mit regelm??igen Sicht- und Funktionskontrollen leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.

Kontrollieren Sie den Heiz?ltank, die heiz�lf�hrenden Rohrleitungen sowie die
Bef�ll- und Entl�ftungsleitungen auf Dichtheit.
Unterirdisch verlegte �lf�hrende Leitungen m�ssen doppelwandig oder
mit einem Schutzrohr versehen sein.
Lassen Sie die R�cklaufleitung vom �lbrenner zum Tank stilllegen!
Pr�fen Sie den Auffangraum auf Risse und Setzungen, besch�digte oder
fehlende Beschichtung.
Grenzwertgeber �lterer Bauart � Einbau vor 1984 � sollten Sie austauschen
lassen. Moderne Grenzwertgeber sind konstruktiv verbessert und bieten mehr
Funktionssicherheit.
Die �lversorgung als �Einstrangsystem� ist sicherer.
Als Betreiber sollten Sie unbedingt die Bef�llung Ihres Tanks überwachen!
Wenden Sie sich bei Arbeiten am Heiz?ltank immer an Ihren Fachbetrieb!


Heiz?ltanks in überschwemmungsgebieten

Grunds�tzlich sollte auf eine Heiz?llagerung in überschwemmungsgebieten so weit wie m�glich verzichtet werden, da eine Sicherung des Heiz?ltanks für einen Hochwasserfall sehr aufwendig und teuer ist.

Dringt Wasser in ein Geb�ude ein und sind die Heiz?llagerbehälter nicht entsprechend gesichert, können sie aufschwimmen, umkippen und es können Rohrleitungen abgetrennt werden. Schlimmstenfalls werden die
Behälter durch den Wasserdruck zerst�rt oder undicht.
Bei Fragen zur Sicherung von Tankanlagen in überschwemmungsgef�hrdeten Bereichen wenden Sie sich bitte an einen Sachverst�ndigen, einen Fachbetrieb oder den Tankhersteller.
Denken Sie daran, dass Heiz?ltanks in überschwemmungsgebieten vor Inbetriebnahme und dann alle 5 Jahre durch anerkannte Sachverst�ndige zu pr�fen sind. Es ist Ihre Aufgabe, den Pr�fauftrag zu erteilen.







Der Versicherungsschutz

Trotz regelm??iger Wartung und Pr�fung der Tankanlage sind Umweltsch�den nicht sicher auszuschlie�en. In jedem Fall haften Sie als Inhaber der Anlage.

Die Gew�sserschaden-Haftpflichtversicherung für private Heiz?ltanks umfasst:

Leistung bei Schadenersatzanspr�chen Dritter nach einer Gew�sserverunreinigung.
Kosten für die Abwendung oder Minderung eines unmittelbar drohenden Gew�sserschadens (Rettungskosten).
Kosten für die Sanierung �lverunreinigter Geb�udeteile.
Kosten für die Entsorgung von �lverunreinigtem Boden und Geb�udeteilen.
Wiederherstellung des urspr�nglichen Zustandes mit Ausnahme von Wertverbesserungen.
Abwehr von zu Unrecht erhobenen Anspr�chen.

Gewerblich genutzte Heiz?ltanks sind über das Umwelthaftpflicht-Deckungsmodell zu versichern.

Wenn Sie Fragen zur Versicherung von �ltanks haben, sprechen Sie mit einer Provinzial-Vertretung oder Sparkasse ganz in Ihrer N?he.

 



Flyer zum Download

  PrivateHeizoelanlagen_Version2.pdf