Ihr Heiz?ltank ist eine sensible Sache � unser Haftpflichtschutz eine sichere.
 Ge�nderte Pr�frichtlinien für oberirdische Tanks!
Heiz?l ist ein bew�hrter und h�ufig verwendeter Energietr�ger. Heiz?l ist aber auch ein wassergef�hrdender Stoff.
Heiz?lverbraucheranlagen m�ssen daher hohen Sicherheitsanspr�chen gen�gen und unterliegen neben dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit der Anlagenverordnung (VAwS) unter bestimmten Voraussetzungen auch der Pr�fpflicht durch einen Sachverst�ndigen.
 Wer haftet im Schadenfall?
Als Inhaber oder Betreiber haften Sie für Umweltsch�den, die durch Ihre Heiz?ltankanlage verursacht wurden:  | Sie haften für Sch?den durch Boden- und Gew�sserverunreinigung an fremdem Eigentum auch ohne eigenes
|  | Verschulden.
|  | Sie tragen die Sanierungskosten
|  | Sie können sich strafbar machen. |
Die Folgen eines Schadens können für Sie mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden sein.
 Bauliche Anforderungen
Oberirdische Tankanlagen  | Doppelwandige Tanks mit Leckanzeigeger�t (Sicherheitstanks)
|  | Kunststoff-Batterie- oder -Systemtanks im Auffangraum
|  | Glasfaserverst�rkter Kunststofftank (GFK-Tank) auf fl�ssigkeitsdichter Bodenfl�che ohne Ablauf
|  | Standortgefertigte Stahltanks (kellergeschwei�te Tanks) im Auffangraum
|  | Sicherheitseinrichtungen wie überf�llsicherung (Grenzwertgeber) und Leckanzeigeger�t benötigen eine Bauartzulassung, der Einbau darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen. |
Unterirdische Tankanlagen  | Doppelwandige Tanks mit Leckanzeigeger�t, Grenzwertgeber als Sicherheitseinrichtung. Der Einbau darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen.
|  | Domsch�chte m�ssen fl�ssigkeitsdicht ausgef�hrt und gegen das Eindringen
|  | von Niederschlagswasser geschützt sowie unfallsicher abgedeckt sein. |
 Anzeigepflicht
Das Einbauen, Aufstellen, Betreiben sowie das wesentliche �ndern der Anlage oder ihre Wiederinbetriebnahme nach vorübergehender Stilllegung sind der Unteren Wasserbeh�rde des Kreises/der kreisfreien Stadt anzuzeigen.
Ab einem Lagervolumen von mehr als 5.000 Litern ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Pflichten des Betreibers
Gesetzliche Pr�f- und überwachungsvorschriften sorgen für ein hohes Ma� an
Sicherheit bei der Heiz?llagerung. Als Betreiber einer Heiz?lanlage sind Sie für den technisch einwandfreien Zustand und die ordnungsgemäße Funktion Ihres Heiz?ltanks verantwortlich.

 Pr�fpflichten
Durch die Neufassung der gesetzlichen Vorschriften VAwS � Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergef�hrdenden Stoffen und über Fachbetriebe NRW 2004 � haben sich die Pr�fpflichten von Heiz?lbehältern
versch�rft.
Ab einem Rauminhalt von mehr als 1.000 Litern ist eine oberirdisch � auch in Kellerr�umen � aufgestellte Heiz?ltankanlage einer einmaligen Sachverst�ndigenpr�fung vor Inbetriebnahme zu unterziehen.
Oberirdische Heiz?ltanks mit mehr als 10.000 Litern (fr�her 40.000 Liter) m�ssen bis sp�testens zum 31.12.2006 durch einen Sachverst�ndigen gepr�ft werden. Nachfolgend wiederholen sich die Pr�fungen alle 5 Jahre.


 Vorbeugender Brandschutz
 | F�r eine Heiz?llagerung ab 5.000 Liter gelten versch�rfte Anforderungen an den Brandschutz (feuerbest�ndige Abtrennung, feuerhemmende T?ren).
|  | Gute Bel�ftung des Raumes.
|  | Kennzeichnung des Raumes mit �Heiz?llagerung � Zutritt für Unbefugte verboten�.
|  | Wir empfehlen, einen Feuerlöscher (Brandklasse ABC, mind. 6 kg) bereitzustellen. |
 Ihr Beitrag zum Umweltschutz
Mit regelm??igen Sicht- und Funktionskontrollen leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.  | Kontrollieren Sie den Heiz?ltank, die heiz�lf�hrenden Rohrleitungen sowie die
|  | Bef�ll- und Entl�ftungsleitungen auf Dichtheit.
|  | Unterirdisch verlegte �lf�hrende Leitungen m�ssen doppelwandig oder
|  | mit einem Schutzrohr versehen sein.
|  | Lassen Sie die R�cklaufleitung vom �lbrenner zum Tank stilllegen!
|  | Pr�fen Sie den Auffangraum auf Risse und Setzungen, besch�digte oder
|  | fehlende Beschichtung.
|  | Grenzwertgeber �lterer Bauart � Einbau vor 1984 � sollten Sie austauschen
|  | lassen. Moderne Grenzwertgeber sind konstruktiv verbessert und bieten mehr
|  | Funktionssicherheit.
|  | Die �lversorgung als �Einstrangsystem� ist sicherer.
|  | Als Betreiber sollten Sie unbedingt die Bef�llung Ihres Tanks überwachen!
|  | Wenden Sie sich bei Arbeiten am Heiz?ltank immer an Ihren Fachbetrieb! |
 Heiz?ltanks in überschwemmungsgebieten
Grunds�tzlich sollte auf eine Heiz?llagerung in überschwemmungsgebieten so weit wie m�glich verzichtet werden, da eine Sicherung des Heiz?ltanks für einen Hochwasserfall sehr aufwendig und teuer ist.  | Dringt Wasser in ein Geb�ude ein und sind die Heiz?llagerbehälter nicht entsprechend gesichert, können sie aufschwimmen, umkippen und es können Rohrleitungen abgetrennt werden. Schlimmstenfalls werden die
|  | Behälter durch den Wasserdruck zerst�rt oder undicht.
|  | Bei Fragen zur Sicherung von Tankanlagen in überschwemmungsgef�hrdeten Bereichen wenden Sie sich bitte an einen Sachverst�ndigen, einen Fachbetrieb oder den Tankhersteller.
|  | Denken Sie daran, dass Heiz?ltanks in überschwemmungsgebieten vor Inbetriebnahme und dann alle 5 Jahre durch anerkannte Sachverst�ndige zu pr�fen sind. Es ist Ihre Aufgabe, den Pr�fauftrag zu erteilen. |


 Der Versicherungsschutz
Trotz regelm??iger Wartung und Pr�fung der Tankanlage sind Umweltsch�den nicht sicher auszuschlie�en. In jedem Fall haften Sie als Inhaber der Anlage.
Die Gew�sserschaden-Haftpflichtversicherung für private Heiz?ltanks umfasst:  | Leistung bei Schadenersatzanspr�chen Dritter nach einer Gew�sserverunreinigung.
|  | Kosten für die Abwendung oder Minderung eines unmittelbar drohenden Gew�sserschadens (Rettungskosten).
|  | Kosten für die Sanierung �lverunreinigter Geb�udeteile.
|  | Kosten für die Entsorgung von �lverunreinigtem Boden und Geb�udeteilen.
|  | Wiederherstellung des urspr�nglichen Zustandes mit Ausnahme von Wertverbesserungen.
|  | Abwehr von zu Unrecht erhobenen Anspr�chen. |
Gewerblich genutzte Heiz?ltanks sind über das Umwelthaftpflicht-Deckungsmodell zu versichern.
Wenn Sie Fragen zur Versicherung von �ltanks haben, sprechen Sie mit einer Provinzial-Vertretung oder Sparkasse ganz in Ihrer N?he.
 Flyer zum Download

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