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26.10.2014 : 15:51 : +0100

Service

Abenteuer Feuerwehren
Hefte für Tage der offenen Tür und für andere Gelegenheiten...
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Fridulin Brenzlich in Aktion

Maßnahmenüberblick

DatumEinrichtung
24.10.14kita Papenbusch
58708 Menden
FeuerwehrFeuerwehr Menden
21.10.14Gesamtschule
58566 Kierspe
FeuerwehrFeuerwehr Kierspe
13.10.14OGS Pestalozzi
58566 Kierspe
FeuerwehrFeuerwehr Kierspe
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Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen

Partner in Sachen Sicherheit ... getreu diesem Grundsatz arbeiten wir als öffentlicher Regionalversicherer in unserem Geschäftsgebiet eng mit den Feuerwehren zusammen. Diese vertrauensvolle und historisch gewachsene Partnerschaft wird im Rahmen zahlreicher gemeinsamer Projekte deutlich. Hierzu zählen beispielsweise spezielle Maßnahmen zur Brandschutzerziehung und -aufklärung sowie die Ergänzung der technischen Ausstattung der Einsatzfahrzeuge. Die Förderung vor Ort wird begleitet durch unsere Zusammenarbeit mit dem Verband der Feuerwehren in NRW.

Aus Tradition für den Brandschutz fördern wir die Nachwuchsgewinnung ebenso wie die Jubiläen bestehender Freiwilliger Feuerwehren in folgender Weise:

  1. Gründung einer Kinderfeuerwehr – einmalig 130 €
  2. Gründungsjubiläum der Jugendfeuerwehr – alle 5 Jahre 130 €
  3. Gründungsjubiläum der Freiwilligen Feuerwehr – alle 25 Jahre
    Der Förderbetrag ergibt sich aus der Verdoppelung der Jubiläumsjahre
    z.B. 25 jähriges Jubiläum 50 €
    z.B. 50 jähriges Jubiläum 100 €
    z.B. 75 jähriges Jubiläum 150 €
  4. Zuschuss für ein Zeltlager der Jugendfeuerwehr auf Ebene des Kreises oder einer kreisfreien Stadt - jährlich 260 €

Die Zuschussgewährung erfolgt als freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung der Westfälischen Provinzial Versicherung AG. Ein Rechtsanspruch auf die Zuschussgewährung besteht nicht.
Jubiläen von Musikzügen der Freiwilligen Feuerwehren können im Rahmen dieser Zuschussrichtlinie nicht gefördert werden.

Die Richtlinien sowie das dazugehörige Zuschussformular finden Sie hier zum Download:


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