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herzlich willkommen zum Newsletter 7 des FA Brandschutzerziehung und -aufkl?rung.

Mit unserem Newsletter erhalten Sie kostenlos für Sie ausgew?hlte Informationen rund um unsere Website und das Thema Brandschutzerziehung und -aufkl?rung. Aber auch weiterf?hrende Sicherheitsthemen mit dem ber?hmten �Blick über den Tellerrand� bereiten wir für Sie auf. Wir - das sind die Mitglieder des Fachausschusses Brandschutzerziehung und -aufkl?rung des Landesfeuerwehrverbandes NRW und die Provinzial Versicherungen, die sich seit Jahrzehnten in enger Kooperation mit den Feuerwehren um die Sicherheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen k?mmern.

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Ist Krabbeln bei Brandrauch pass�?

In letzter Zeit gab es in der Koordinierungsstelle vermehrte Anfragen, ob es noch zeitgemäß ist, den Kindern das Krabbeln im Brandrauch zu vermitteln. Das nahm der Fachausschuss zum Anlass sich noch einmal mit diesem Thema zu besch�ftigen und bezieht folgende Stellung.

 

1. Es ist unumstritten, dass Brandrauch eine schwer wiegende Gefahr für Leib und Leben darstellt. Kinder m�ssen genauso wie auch viele Erwachsene für die Gefahr die vom Brandrauch ausgeht besonders sensibilisiert werden.

Die Legimitation dieses Themas steht damit außer Frage.

 

2. Weiterhin ist es unstrittig, dass Kinder mit ihrer noch entwicklungsbed�rftigen Lebenserfahrung in eine schwierige Entscheidungslage gebracht werden, wenn sie in einer solchen Situation erforderliches Handeln planen sollen. Ziel dieses planvollen Handelns sollte das möglichst schnelle Verlassen des Gefahrenbereiches sein, sofern sich dafür eine Möglichkeit ergibt.

 

3. Was geben wir als Brandschutzerzieher/ Brandschutzerzieherin den Kindern als Empfehlung, wie sie sich mit der Aussicht auf den gr��tm�glichen Erfolg in Sicherheit bringen können?

K�nnen wir es uns als verantwortliche randschutzerzieher/Brandschutzerzieherin wirklich leisten Kindern zu raten, sie sollten einen verrauchten Raum laufend, also in aufrechter K�rperhaltung verlassen, ungeachtet der Tatsache, dass sich eine Rauchschicht bereits in H�he der K�pfe der Kinder befinden k�nnte und somit ein Einatmen gef?hrlicher Brandgase stattfindet?

Der Fachausschuss ist der Meinung, das darf nicht als Nonplusultra vermittelt werden, sondern man muss diese Problematik differenziert behandeln.

 

4. Kinder benötigen von Erwachsenen und erst recht von Brandschuzerziehern der Feuerwehr, die als eine der angesehensten Organisationen in der Bev�lkerung gilt, klare Entscheidungshilfen in den Bereichen, in denen sie selbst aufgrund ihrer geringeren Erfahrungen und Kenntnisse keine eigene Entscheidung treffen können. Daher halten wir es für geboten, das Kriechen in R�umen mit Brandrauch eindeutig anzuraten.

 

5. Wir sind auch der Meinung, dass Kinder beim Vorhandensein von deutlich sichtbarem Brandrauch intuitiv ihre aufrechte K�rperhaltung aufgeben werden, um sich der potenziellen Bedrohung durch den Rauch zu entziehen. Es gibt keinen Grund den Kindern eine derartige Schutzhaltung zu verbieten.

 

6. Neben den Erzieherinnen die seit vielen Jahren im Fachausschuss mitarbeiten haben auch viele andere Pädagogen nach Befragung zu diesem Thema unsere Meinung unterst?tzt. Erfahrungen von Erzieherinnen, haben gezeigt, dass mit Kindern solche Situationen ge�bt werden können. Mit Hilfe eines großen Schwungtuches dessen wei�e Grundfarbe mit dunklen Streifen bemalt ist, kann die Untergrenze einer Rauchschicht in einem Raum simuliert werden. Die Kinder , die sich unter dem Schwungtuch befinden, reagieren beim sukzessiven Absenken des Tuches so, dass sie von sich aus zuerst in die Hocke gehen und sich dann auf allen Vieren fortbewegen, um dieser von oben kommenden � Bedrohung� zu entgehen.